Personenschleusen
Ein- und Ausschleusen
Die Personenschleuse dient als Sicherheits-Barriere für den kontrollierten Zugang zum Reinraum. Sie kann entweder vorgelagert oder innerhalb des Reinraumkomplexes installiert werden und gewährleistet, dass Mitarbeitende den Reinraum unter Einhaltung aller Reinheitsanforderungen betreten und verlassen.
Der Mensch stellt die größte potenzielle Kontaminationsquelle im Reinraum dar. Deshalb ist eine entsprechend dimensionierte Personenschleuse, die sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richten sollte, die sie durchlaufen, von entscheidender Bedeutung. Die Kontaminationskontrolle und der Erhalt stabiler Druckverhältnisse sind von entscheidender Bedeutung für einen sicheren Personenfluss. Aus diesem Grund sind die Türen der Personenschleuse grundsätzlich elektromagnetisch verriegelt – nur jeweils eine Tür kann geöffnet sein. Ampelsysteme an den Türzargen zeigen den aktuellen Türstatus an.
Ausstattung und Funktion
Die Anforderungen an Größe und Ausstattung richten sich nach der Reinraumklasse, der Anzahl der Beschäftigten und dem festgelegten Bekleidungskonzept.
Ein zentrales Element ist die sogenannte Schuhwechselbank (Sitover). Sie wird meist mittig im Raum platziert und markiert die Trennlinie zwischen unterschiedlich reinen Bereichen, z. B. dem Grau- und Weißbereich. Dabei ermöglicht sie den hygienischen Wechsel der Schuhe oder das Anlegen von Überziehschuhen im Sitzen.
Ergänzend kommen weitere Einrichtungsgegenstände wie Garderoben, Spendersysteme für Einwegartikel, Abwurfsysteme sowie Vorratsschränke für Reinraumkleidung und / oder Verbrauchsmaterialien zum Einsatz. Auch Handwaschbecken oder Reinraumspiegel, die zur Überprüfung der Ausrüstung verwendet werden, kommen in Schleusen zum Einsatz.